Peter Lutz

Rechtsanwalt seit 1994
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1998
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006

Mitglied

  • in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
  • in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
  • des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte:

  • Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Individualarbeitsrecht
    Dies betrifft insbesondere das außergerichtliche und gerichtliche Tätigwerden im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitsvertragsgestaltung, Vergütung, Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeit, Überstunden, Abmahnung u. ä.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern im Bereich des Wohnungsmietrechts
    Dies umfasst insbesondere die Begründung und Kündigung von Mietverhältnissen (z.B. Kündigung wegen Eigenbedarf, Kündigung wegen Mietrückstand), Mieterhöhung, Abwehr von Mängelansprüchen von Mietern sowie Geltendmachung von Mietrückstand sowie Fragen zur Kaution und Betriebskostenabrechnung, somit allen Fragen, die Sie als Vermieter zum Mietverhältnis haben
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern im Bereich des Gewerbemietrechts
    Dies umfasst insbesondere die Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen sowie Beratung und Vertretung bezüglich aller im Zusammenhang mit gewerblichen Mietverträgen auftretenden rechtlichen Problemen, somit insbesondere auch Kündigung von Mietverträgen
  • Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Hausverwalter sowie einzelner Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts
    Dies betrifft insbesondere die Problematik von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, ausstehenden Hausgeldern, Beschlussanfechtungsverfahren, baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum o. ä.

Dr. jur. Stefan Hepach

Rechtsanwalt seit 1998
Fachanwalt für Erbrecht
Geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV)*
*Es handelt sich um keine amtliche Verleihung.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mitherausgeber des Kommentars zum Bayerischen Mediengesetz, herausgegeben von Bornemann/von Coelln/Hepach/Himmelsbach/Lörz.
Vom OLG München bestellter Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare (seit 2011).

Mitglied

  • in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)
  • in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht des deutschen Anwaltsvereins (DAV) 

Schwerpunkte:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen, Beratung in allen das Erbe betreffenden Fragen
  • Pflichtteilsrechtliche Mandate, die von der Ermittlung, Berechnung und Durchsetzung pflichtteilsrechtlicher Ansprüche bis hin zur Vertretung des Erben im Falle der Abwehr solcher Ansprüche reichen
  • Wahrung der Miterbenrechte bis zur Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft
  • Fragen rund um die Testamentsvollstreckung
  • Vertretung von Käufern einer Eigentumswohnung auch an der Schnittstelle von Bau- und Wohnungseigentumsrecht (gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Peter Lutz)
  • Vertretung im Rahmen der Durchsetzung von Mängelansprüchen bei einer fehlerhaften Bauausführung (private Bauherren und Unternehmer)
  • Abwehr unberechtigter Werklohnansprüche von Handwerkern
  • Vertretung von Bauträgern und Bauunternehmern im Umfeld der Ausführung von Bauverträgen, insbesondere die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen und die Abwehr von behaupteten Mängelrechten
  • Fragen im Zusammenhang mit der Beauftragung des Architekten sowie Beratung von Architekten im Bereich der HOAI

Veröffentlichungen von Dr. Jur. Stefan Hepach

Selbständige Schriften

Der Grundrechtsstatus der Landesmedienanstalten, Studien und Materialien zum öffentlichen Recht; Bd. 3, 1997

Besprechung: Gersdorf, CR 1998, S. 777 f.

Die Innenhaftung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bzw. deren Organwalter für eine pflichtwidrige Untätigkeit im Rahmen der Konzentrationskontrolle nach §§ 26 ff. Rundfunkstaatsvertrag, Manuskript 1999

Aufsätze

Nochmals: Der grundrechtliche Status und die verwaltungsprozessuale Klagebefugnis von Programmzulieferern im Umfeld der Rundfunkveranstaltung - Zugleich eine Anmerkung zu BayVGH, Urteil vom 13. Januar 2014 - 7 BV 13.1397 (ZUM-RD 2014, 189), ZUM 2014, S. 357 ff.

Die Verfahrensrechte der Kommissionen nach § 37 Abs. 4 RStV in der Fassung des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, ZUM 2009, S. 934 ff.

Nochmals: Verfahrensrechtlicher Status und materielle Prüfungskompetenz der KEK, Erwiderung auf Renck-Laufke, ZUM 2006, 907 ff., ZUM 2007, S. 40 ff.

Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.2.1998 („extra radio“), ZUM 2006, S. 530 ff.

Subjektive Rundfunkfreiheit und positive Rundfunkordnung im Spannungsfeld zwischen Gesetzesausgestaltung und verfassungskonformer Auslegung, K&R 2004, S. 317 ff. (zusammen mit Roland Bornemann)

Der Kompetenzrahmen der KEK nach dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ZUM 2003, S. 112 ff.

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich: Verselbständigungstendenzen eines Organs unter Berufung auf das rundfunkspezifische Gebot einer effizienten Konzentrationskontrolle?, ZUM 1999, S. 603 ff.

Kritische Würdigung der Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.10.1997, 7 N 96.2071 bzw. 7 N 96.3279, und vom 27.10.1997, 7 ZS 97.1986, sowie der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 29.01.1998, Vf. 95-VI-97, ZUM 1998, S. 795 ff. (Die Entscheidungen betreffen die Kabelbelegung nach dem Bayerischen Mediengesetz)

Kommentare

Bornemann/v. Coelln/Hepach/Himmelsbach/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Loseblatt (Stand: Februar 2016)

Entscheidungsanmerkungen

Anmerkung zum Urteil des VG München vom 08.11.2007 - M 17 K 06.2675, ZUM 2008, S. 651 ff.

Anmerkung zum Urteil des OLG München vom 24.01.2002 – 14 U 261/01, ZUM 2002, S. 376 ff.

Buchbesprechungen

Marco Louis: Die KEF und die Rundfunkfreiheit. Eine Untersuchung insbesondere der verfassungsprozessualen Stellung der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Schriften zu Kommunikationsfragen Bd. 50, Duncker & Humboldt, 2014, ZUM 2015, S. 531

Karl-Nikolaus Peifer: Vielfaltssicherung im bundesweiten Fernsehen. Voraussetzungen und Grenzen einer Prüfung der medienrelevanten verwandten Märkte, BLM-Schriftenreihe Band 82, ZUM 2005, S. 935 f.

MARION REISENHOFER

Rechtsanwältin seit 2000

Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2004 
Fachanwältin für Strafrecht seit 2005 
Master of Laws (LL.M) Sportrecht (Universität Bayreuth) seit 2019

Dozentin für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Bereich des Strafrechts (OLG München), Dozentin für die DeutscheAnwaltAkademie, Lehrauftrag an der Hochschule für angewandtes Management, Autorin für den Deutschen Anwaltverlag.

In strafrechtlichen Notfällen: 
0170/9686327

Mitglied

  • Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer München seit 2022
  • Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München seit 2014
  • Ingolstädter Anwaltsverein
  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
  • Mitglied des Prüfungsausschusses Ingolstadt für Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Schwerpunkte:

Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Umfasst sind insbesondere die vollumfängliche Betreuung von Unternehmen im gesamten Arbeitsrecht von der Arbeitsvertragsgestaltung bis zum Kündigungsschutzverfahren, die Erstellung von Abmahnungen, Arbeitsanweisungen und Betriebsvereinbarungen, die Begleitung von Mitarbeitergesprächen und Anhörungen, die Unterstützung bei Personalabbaumaßnahmen u.v.m.

Für Arbeitnehmer ist insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Bereichen umfasst.

Verteidigung im Bereich des Strafrechts 

Strafverteidigung umfasst die Beratung und Verteidigung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens über die Verteidigung durch die Tatsacheninstanzen bis hin zur Verteidigung während der Strafvollstreckung insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht u.a.

Beratung und Vertretung im Bereich des Sportrechts

Umfasst sind insbesondere die Beratung von Sportverbänden, Sportvereinen sowie Sportlern rund um die Mitgliedschaft, Vereinssatzungen, Arbeitsverträge, Sponsoringverträge sowie zum Eventrecht.

Margaretha Bauernfeind

Rechtsanwältin seit 2008

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Schwerpunkte:

  • Beratung und Vertretung bei der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles
    Dies betrifft insbesondere die Geltendmachung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, sowohl gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung als auch vor Gericht (somit Fragen zum Verkehrsunfall, Mietwagen, Erstellung von Sachverständigengutachten)
  • Beratung und Verteidigung gegen Strafbefehle und Bußgeldbescheide
    Dies umfasst vor allen Dingen die Verteidigung gegen Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, den Vorwurf der Unfallflucht, den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall, aber auch bei Alkohol- und Drogendelikten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Versicherungsnehmern gegenüber ihrer Versicherung
    Dies umfasst insbesondere die Problematik einer Anfechtung des Versicherungsvertrages durch die Versicherung und der damit einhergehenden Rückzahlungsforderungen, die Geltendmachung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen, wenn die Versicherung solche Ansprüche ablehnt und eine Kostenübernahme verweigert