Arbeitrecht

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist unsere Anwaltskanzlei die richtige Adresse.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten - sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer - mit Erfahrung aus jahrelangem arbeitsrechtlichem Tätigwerden, insbesondere in folgenden Schwerpunkten:

  • Betreuung bei der täglichen Personalarbeit (z.B. Ausspruch einer Abmahnung, Erstellung von Arbeitszeugnissen)
  • Beratung bei Kündigungen, sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite, zum Kündigungsschutzgesetz, Anforderungen an eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung
  • Arbeitsvertragsgestaltung sowie Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen unter Berücksichtigung von Abfindungen, Wettbewerbsverboten und Regelungen zum Zeugnis
  • Personelle Einzelmaßnahmen (z. B. Kündigung, Abmahnung, Versetzung u. ä.)
  • Zeugnisangelegenheiten (Zwischenzeugnis, Endzeugnis, Zeugnisberichtigung)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit sowie Fragen des Sonderkündigungsschutzes

Herr Rechtsanwalt Peter Lutz, der seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, sowie Frau Rechtsanwältin Reisenhofer, die seit 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht ist, betreuen sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten persönlich und vertrauensvoll.

Wohnungseigentumsrecht

Zu unseren Mandanten gehören seit vielen Jahren Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Hausverwalter, Vermieter, Mieter, Wohnungsbaugesellschaften und Makler.
Die stetige Entwicklung der Rechtsprechung erfordert die bei uns gegebene Spezialisierung. 

Unsere Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Beratung und Klärung rechtlicher Probleme von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Beratung von Hausverwaltungen

Herr Rechtsanwalt Peter Lutz, der seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, betreut Wohnungseigentümer und Hausverwalter insbesondere im Bereich Hausgeld- und Beschlussanfechtungsverfahren.

Erbrecht

Erbrechtliche Fragen stellen sich vor und nach einem Erbfall und bedürfen einer fachkundigen Klärung und Betreuung.

Dies umschließt:

  • Die Ermittlung der richtigen Erbfolge
  • Die Prüfung und Gestaltung letztwilliger Verfügung
  • Die Verfolgung pflichtteilsrechtlicher Ansprüche sowie Überprüfung der Höhe der Erbschaft
  • Das Recht der Erbengemeinschaft
  • Die Testamentvollstreckung

Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Hepach, welcher seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht ist, steht Ihnen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Mietrecht

Zu unseren Mandanten gehören seit vielen Jahren Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Hausverwalter, Vermieter, Mieter, Wohnungsbaugesellschaften und Makler.
Die stetige Entwicklung der Rechtsprechung erfordert die bei uns gegebene Spezialisierung.

Unsere Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Beratung bei Vermietung und Verpachtung
  • Gestaltung von Gewerbemietverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Klärung mietrechtlicher Fragen (von der Kündigung wegen Eigenbedarf bis zur Kautionsabrechnung), sowohl im Wohnungs- als auch Gewerbemietrecht

Herr Rechtsanwalt Peter Lutz, der seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, betreut Mieter und Vermieter im Bereich des Gewerbemietrechts sowie im Wohnungsmietrecht.

Privates Baurecht

Vom privaten Bauherrn über Bauunternehmer und Bauträger bis zur Wohnungsbaugesellschaft zieht sich der Spannungsbogen bei den von uns schon seit vielen Jahren übernommenen Mandaten.

Hierbei kümmern wir uns um rechtliche Belange wie:

  • Die Rechte und Pflichten aus Bauträgerverträgen
  • Die Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen
  • Die Durchsetzung und die Abwehr von Mängelansprüchen
  • Das Architektenrecht

Hier betreut Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Hepach, der seit 2011 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist.

Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht

Unsere Kanzlei ist der richtige Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Verkehrsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht insbesondere zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einem Verkehrsunfall (von der Schadensregulierung am PKW bis hin zum Schmerzensgeld)
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht
  • Verteidigung bei Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
  • Vermeidung eines Fahrverbotes
  • Vermeidung einer Fahrerlaubnisentziehung
  • Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde
  • Vertretung gegenüber Ihrer eigenen Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung, wenn diese an Sie wegen Rückzahlungsansprüchen herantritt  

 Hier betreut Sie Frau Rechtsanwältin Bauernfeind als Fachanwältin für Verkehrsrecht sowie Frau Rechtsanwältin Reisenhofer als Fachanwältin für Strafrecht umfassend und kompetent.

Strafrecht

Je frühzeitiger ein Strafverteidiger in das Verfahren eingebunden wird, umso größer sind die Möglichkeiten, das Verfahren zu Gunsten eines Beschuldigten oder eines Angeklagten zu gestalten. Zum Aufbau einer sachgerechten Verteidigung ist es sinnvoll, so schnell als möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen. 

Frau Rechtsanwältin Reisenhofer ist auf die Beratung und Verteidigung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens über die Verteidigung durch alle Instanzen bis hin zur Verteidigung während der Strafvollstreckung spezialisiert, insbesondere in folgenden Schwerpunkten:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeiten (Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts und anderen Gesetzen)
  • Sexualstrafrecht 
  • Verkehrsstrafrecht (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten) 
  • Unternehmensstrafrecht

Frau Rechtsanwältin Reisenhofer, die seit 2005 Fachanwältin für Strafrecht ist, betreut Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten persönlich und vertrauensvoll.

Rechtsanwältin Reisenhofer steht Ihnen für Notfälle, wie eine Durchsuchung oder eine Verhaftung, auch außerhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung. Falls sie nicht erreichbar ist, hinterlassen Sie bitte Namen und Telefonnummer sowie im Falle einer Verhaftung die zuständige Polizeibehörde bzw. den Sachbearbeiter der Polizei, so dass kurzfristig ein Rückruf erfolgen kann.

Mobil: 0170 9686327

SPORT- UND EVENTRECHT

Sportrecht ist eine Querschnittsmaterie aus Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht sowie Verfassungs- und Europarecht.

Es umfasst die unterschiedlichsten Themenbereiche. Eine große Bedeutung hat das Vereinsrecht. Dieses ist nicht nur für Sportvereine zu beachten, sondern für sämtliche Vereine und stellt eine komplexe Rechtsmaterie mit den unterschiedlichsten Regelungsbereichen dar.

Sportrecht umfasst auch die Beziehungen von Sportlern zu den Sportverbänden und Sportvereinen sowie die Beziehungen der Sportvereine zu den Sportverbänden und auch Beziehungen von Sportveranstaltern zu Zuschauern.

Die Beratung und Vertretung erfolgt insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung und Überarbeitung von Vereinssatzungen
  • Mitgliedschaft im Verein und Verband
  • Ordnungs- und Strafgewalt von Vereinen und Verbänden
  • Vereins- und Verbandsgerichtsbarkeit
  • Schiedsgerichtsbarkeit/Staatsgerichtsbarkeit
  • Gestaltung von Tagesordnungen, Einladungen zur Mitgliederversammlung und Vorbereitung von Beschlüssen
  • Sportleistungsverträge
  • Werbeleistungsverträge (Sponsoringverträge)
  • Haftung von Sportlern
  • Haftung von Sportveranstaltern
  • Haftung von Zuschauern
  • Arbeitsverträge für Profisportler
  • Arbeitsverträge für Amateursportler
  • Eventrecht (Aufführungsverträge, Künstlerverträge, Haftung etc.)
  • Sportwettbetrug/Compliance
  • Körperverletzungen und Straftaten im Sport 

Rechtsanwältin Reisenhofer, LL.M. Sportrecht (Universität Bayreuth) berät und vertritt Sie umfassend im Bereich des Sportrechts.